2023 – Bonusförderung iSFP (individueller Sanierungsfahrplan)

Neuerung 2023 – EXTRA BONUS iSFP 

 Zuschüsse für die Sanierung Ihrer Wohnimmobilie

Hier geht’s zu Ihrem iSFP

Bei einem iSFP handelt es sich um ein weiteres Instrument in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hierbei wird eine systematisch strukturierte Energieberatung durch Energieexperten für Interessierte wie Eigentümer, Mieter und Pächter durchgeführt. Das Ergebnis ist ein leicht verständlicher Überblick über die Effizienzmaßnahmen und Einsparpotentiale inklusive Fördermöglichkeiten.
 

Der iSFP wird mit bis 80% der anfallenden Gesamtkosten gefördert.

!!! EXTRA Bonus !!!

Nicht nur der von Experten, aus wirtschaftlicher und energetischer Sicht, erstellte Fahrplan ist für das Budget des Hausbesitzers ein Vorteil.

Die daraus resultierenden Einzelmaßnahmen werden mit bis zu 15%* Förderung bezuschusst.

Beispiele:  Fenster- & Türaustausch, Außenwand- & Dachsanierung, etc.

Bei Vorlage eines iSPF kann ein EXTRA Bonus von weiteren 5% pro Einzelmaßnahme bewilligt werden!!!

Beispielhaft sieht eine Förderung wie folgt aus:

Maßnahme Investition Förderung iSFP-Bonus Kosten real
Fassadendämmung 15.000 € -2.250 € -750 € 12.000 €
Fenster/Türen 7500 € -1.125 € -375 € 6.000 €
Gesamt 22.500 € -3.375 € -1.125 € 18.000 €

Bei einem Eigenanteil zum iSFP von nur 300,00 € für ein Ein-/Zweifamilienhaus erhalten Sie im Beispiel eine Erhöhung der Regelfördersätze von 1.125,00 €.

 Ich interessiere mich für einen individuellen Sanierungsfahrplan.

Die Erstellung eines iSFP erfolgt durch unabhängige, gelistete Experten.**

* Die Obergrenze der förderfähigen Kosten beläuft sich auf 60.000 € pro Wohneinheit. 20 % Förderung maximal 12.000 €,   

    Förderung von max. 3.000 € durch den iSFP Bonus pro Maßnahme und Wohneinheit

** Experten-Liste = KfW, BAFA, TAB, Mietglied im Landesfachverband der Energieberater

Jetzt Energieverträge prüfen!

EWBi – Group informiert

Energieliefervertrag

Am 30.09.2017 ist es wieder soweit. Energielieferverträge mit kalender-jährlicher Vertragslaufzeit beinhalten in der Regel eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Überlicherweise sind diese Verträge mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist versehen.

Für wechselwillige Strom-, Gas-, Fernwärme- oder allgemein Energiebezugskunden bedeutet das, dass diese noch bis zum 30.09.2017 ihren bestehenden Beschaffungsvertrag kündigen können, ohne dass sich der bestrehende Vertrag automatisch verlängert.

Gerade in dieser Zeit reagiert der Markt mit sehr guten Preisnachlässen. Die EWBi-Group hilft Ihnen gerne bei der Überprüfung Ihrer Möglichkeiten, um Ihnen eine optimale und kostengünstige Energieversorgung zu realisieren.

Sprechen Sie uns gleich direkt an: Kontakt/

Energieberatung in Thüringen

EWBi – Group informiert

Thüringer Aufbaubank

Am 30.08.2017 fand in den Räumen der Thüringer Aufbaubank der 6. Infor-mationsaustausch zum Förderprogramm „Green invest“ statt. Als einer der aktivsten Energieberater dieses Förderprogramms waren auch die EWBi-Ingeniergesellschaften wieder vertreten. Insbesondere wurden Zahlen und Fakten über gestellte Anträge, bewilligte Zuschüsse sowie regionalen und branchenspezifischen Statisken genannt.

So wurden in den ersten drei Quartalen 2017 insgesamt 377 Anträge zur geförderten Energieberatung gestellt. Die EWBi hat hieran einen nicht unwesentlichen Anteil. Die durchschnittliche Förderqoute über alle Anträge lag dabei bei ca. 73 %. Die Anträge der EWBi-Ingenieur-gesellschaften wurden im gleichen Zeitraum alle zu 80 % gefördert.

Als stärkste Branchen wurden die Metallverarbeitung, die Lebensmittelherstellung sowie die Kunststoffverarbeitung identifiziert. In diesen wie aber auch in Handwerks- und Dienstleistungs-gesellschaften ist sind die EWBi-Ingenieurgesellschaften stark vertreten.

Weitere Informationen über geförderte Energieberatungen sowie über das Leistungsspektrum der EWBi-Ingenieurgesellschaften erhalten Sie hier.