Förderprogramme

KfW und BAFA

Für Investitionen in Wohngebäude, Gewerbeimmobilien und kommunale Nichtwohngebäude bietet die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) vielfältige Förderprogramme an. Für Ihr Projekt, ob Sanierung, Neubau oder Baudenkmal, können Sie umfangreiche finanzielle Unterstützungen in Anspruch nehmen. Die energetische Analyse Ihres Gebäudes und die Planung der förderfähigen Maßnahmen werden vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) mit geförderten Beratungen unterstützt:

 
  • Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung)
    • Gesamtsanierung in einem Zuge zum KfW-Effizienzhaus
    • individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen
    • Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts
    • Neubauberatung für Nichtwohngebäude
  • Energieberatung im Mittelstand (EBM)

Haben Sie sich nach der individuellen Beratung entschieden, unterstützen wir Sie gern bei der Förderung:

 
  • Fachplanung Ihres KfW-Effizienzhauses oder Ihrer energetischen Einzelmaßnahme
  • Antragstellung des Förderproduktes
  • Umsetzung und Baubegleitung
  • Erstellung der Dokumentation zur Bestätigung der förderfähigen Durchführung

„Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“

Die neue Förderung richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen, Stadtwerke und Energiedienstleister.

Das neue Programm wird von BAFA und KfW gemeinsam umgesetzt und basiert auf der gemeinsam mit der Wirtschaft entwickelten Förderstrategie „Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien“.

Die vier Module im Überblick

  • Modul 1: Querschnittstechnologien (Pumpen, Motoren, Ventilatoren, usw.) für schnelle Effizienzgewinne mit einer Förderquote von bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten
  • Modul 2: Erneuerbare Energien zur Prozesswärmebereitstellung mit einer Förderquote von bis zu 55 % der förderfähigen Investitionskosten
  • Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Energiemanagement-software zur Unterstützung der Digitalisierung mit einer Förderquote von bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten
  • Modul 4: Technologieoffene Förderung von  Investitionen, die Strom- oder Wärmeeffizienz steigern mit einer Förderquote von bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten

BAFA

Seit 1. August 2016 werden mit der Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung der Einsatz von hocheffizienten Pumpen sowie der hydraulische Abgleich am Heizungssystem gefördert. (mehr über das BAFA)