RENplus 2014-2020 – EWBi begutachtet

Am 01.03.2019 erhielt die EWBi den Zuschlag von der Investitionsbank Brandenburg zur fachlich technischen Begutachtung von Anträgen aus dem Förderprogramm RENplus 2014-2020.

Diese verantwortungsvolle Tätigkeit wird von der EWBi gern übernommen. Zugleich wurde mit diesem Auftrag der ausgezeichneten Expertise der EWBi hinsichtlich Energieeffizienz und CO2-Vermeidung im Zusammenhang mit den Förderungen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung Rechnung getragen.

EWBi unterstützt bei der neuen Förderrichtlinie Energieeffizienz in der Wirtschaft

Am 01.01.2019 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein neues Förderprogramm mit dem Ziel der Förderung der Energieeffizienzsteigerung ins Leben gerufen.

Das Programm “Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ fördert Investitionen von Unternehmen in den Bereichen der Querschnittstechnologien (u.a. Pumpen, Motoren, Ventilatoren), der Nutzung erneuerbarer Energien für Prozesswärme, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Maßnahmen zur Steigerung der Strom- und Wärmeeffizienz mit Förderquoten bis zu 55% der förderfähigen Investitionen.

Die Förderung wird sowohl als nicht rückzahlbarer Zuschuss wie auch als Tilgungszuschuss auf ein Darlehen der KfW gewährt, wobei bei beidem die Förderquoten identisch sind.

Selbstverständlich beraten wir Sie gern über energetische Potentiale, unterstützen Sie im Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren gegenüber dem BAFA  und schaffen mit unseren Energieingenieuren die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Fördermittel durch ein Einsparkonzept nach Formularnummer 600 000 4396 (KfW – Kredit 295) . Hier kommen unsere für das Programm “Energieberatung Mittelstand” gelisteten Ingenieure zum Einsatz.

Ihr Ansprechpartner:
Herr Stefan Albrecht
Telefon: 0361 65 39 48 81
Email: s.albrecht@ewbi-group.de

Energieaudit 2019 nach DIN EN 16247

Im Jahr 2015 wurde die Pflicht für alle Nicht-KMU eingeführt, Energieaudits entsprechend § 8 EDL-G durchzuführen. Die Audits sind alle 4 Jahre zu wiederholen. Jetzt rückt der Zeitpunkt näher, zu dem die Wiederholungsaudits anstehen.

Die EWBi Group hat zahlreiche Kunden durch das erste Energieaudit und auch durch die Prüfungen des BAFA begleitet. Alle Kunden der EWBi Group haben die stichprobenhaften Prüfungen des BAFA bestanden.

Gern geben wir Ihnen im Rahmen der Durchführung eines Wiederholungsaudits unsere Erfahrungen weiter. Dazu gehört auch die Betrachtung der geänderten Anforderungen eines Wiederholungsaudits gegenüber einem ersten Energieaudit nach § 8 EDL-G.

Unsere Energieaudits sind individuell.
Ganz nach den Bedürfnissen unserer Kunden führen wir das Energieaudit konform zur DIN EN 16247 mit minimalem Aufwand durch. Ebenso gestalten wir das Audit dahingehend, dass wir tiefer in die energetische Situation blicken bis hin zur messtechnisch gestützten Erstellung des Verbrauchsverhaltens. In jedem Fall erhalten unsere Kunden als Folge unseres Energieaudits eine wirtschaftlich basierte Entscheidungshilfe hinsichtlich der Umsetzung von Maßnahmen.

Sofern unsere Kunden dies wünschen, können wir das Audit neben den Anforderungen der DIN EN 16247 auch auf andere Kriterien richten. So kann das Auditergebnis auch die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Fördermitteln zur Umsetzung von Maßnahmen sein.

Eine zeitnahe Beauftragung des Energieaudits gibt allen Beteiligten die Zeit, ein werthaltiges Energieaudit gestalten zu können.

Sprechen Sie mit uns über Ihr Energieaudit:

Frau Andrea Vogel 
Telefon: 0361 21 00 01 94
Email: a.vogel@ewbi-group.de