Das GEG wurde zum 1. Januar 2024 novelliert, mit weiteren Verschärfungen, die 2025 in Kraft traten:
- 65 %-Regel für erneuerbare Energien:
Neu installierte Heizungen müssen mindestens 65 % der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Diese Regelung gilt seit 2024 für Neubauten in Neubaugebieten und wird schrittweise auf Bestandsgebäude ausgeweitet, abhängig von der kommunalen Wärmeplanung. - Verbot reiner Öl- und Gasheizungen:
Ab 2025 dürfen keine reinen Öl- oder Gasheizungen mehr eingebaut werden.
Zulässig sind nur noch Heizsysteme, die den 65 %-Anteil erneuerbarer Energien erfüllen. - Effizienzhaus-40-Standard:
Neubauten müssen ab 2025 den Effizienzhaus-40-Standard erfüllen, was höhere Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellt. - Neue Dämmvorgaben:
Es gelten verschärfte Anforderungen an die Dämmung von Wänden, Dächern und Fenstern, um den Energieverlust zu minimieren.