Neue Anforderungen durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2025

Das GEG wurde zum 1. Januar 2024 novelliert, mit weiteren Verschärfungen, die 2025 in Kraft traten:

  • 65 %-Regel für erneuerbare Energien:
    Neu installierte Heizungen müssen mindestens 65 % der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Diese Regelung gilt seit 2024 für Neubauten in Neubaugebieten und wird schrittweise auf Bestandsgebäude ausgeweitet, abhängig von der kommunalen Wärmeplanung.
  • Verbot reiner Öl- und Gasheizungen:
    Ab 2025 dürfen keine reinen Öl- oder Gasheizungen mehr eingebaut werden.
    Zulässig sind nur noch Heizsysteme, die den 65 %-Anteil erneuerbarer Energien erfüllen.

  • Effizienzhaus-40-Standard:
    Neubauten müssen ab 2025 den Effizienzhaus-40-Standard erfüllen, was höhere Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellt.

  • Neue Dämmvorgaben:
    Es gelten verschärfte Anforderungen an die Dämmung von Wänden, Dächern und Fenstern, um den Energieverlust zu minimieren.