Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) trat am 30. September 2024 außer Kraft. Die darin enthaltenen Verpflichtungen, wie der hydraulische Abgleich von Gaszentralheizungen in Mehrfamilienhäusern mit sechs bis neun Wohneinheiten, mussten bis zu diesem Datum erfüllt sein.
Seit Oktober 2024 gelten nun die entsprechenden Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), insbesondere die §§ 60b und 60c, die die Anforderungen an die Heizungsoptimierung und den hydraulischen Abgleich fortführen.