Im Jahr 2015 wurde die Pflicht für alle Nicht-KMU eingeführt, Energieaudits entsprechend § 8 EDL-G durchzuführen. Die Audits sind alle 4 Jahre zu wiederholen. Jetzt rückt der Zeitpunkt näher, zu dem die Wiederholungsaudits anstehen.
Die EWBi Group hat zahlreiche Kunden durch das erste Energieaudit und auch durch die Prüfungen des BAFA begleitet. Alle Kunden der EWBi Group haben die stichprobenhaften Prüfungen des BAFA bestanden.
Gern geben wir Ihnen im Rahmen der Durchführung eines Wiederholungsaudits unsere Erfahrungen weiter. Dazu gehört auch die Betrachtung der geänderten Anforderungen eines Wiederholungsaudits gegenüber einem ersten Energieaudit nach § 8 EDL-G.
Unsere Energieaudits sind individuell.
Ganz nach den Bedürfnissen unserer Kunden führen wir das Energieaudit konform zur DIN EN 16247 mit minimalem Aufwand durch. Ebenso gestalten wir das Audit dahingehend, dass wir tiefer in die energetische Situation blicken bis hin zur messtechnisch gestützten Erstellung des Verbrauchsverhaltens. In jedem Fall erhalten unsere Kunden als Folge unseres Energieaudits eine wirtschaftlich basierte Entscheidungshilfe hinsichtlich der Umsetzung von Maßnahmen.
Sofern unsere Kunden dies wünschen, können wir das Audit neben den Anforderungen der DIN EN 16247 auch auf andere Kriterien richten. So kann das Auditergebnis auch die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Fördermitteln zur Umsetzung von Maßnahmen sein.
Eine zeitnahe Beauftragung des Energieaudits gibt allen Beteiligten die Zeit, ein werthaltiges Energieaudit gestalten zu können.
Sprechen Sie mit uns über Ihr Energieaudit: Frau Andrea Vogel Telefon: 0361 21 00 01 94 Email: a.vogel@ewbi-group.de