Energieeffizienzgesetz: Neue Verpflichtungen für energieintensive Unternehmen

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist seit dem 18. November 2023 in Kraft getreten. Unternehmen mit einem Jahresverbrauch über alle Energieträger ab 7,5 GWh sind nun verpflichtet, eine Energie- oder Umweltmanagementsystem einzuführen, um die Energieeffizienz zu steigern (§ 8 EnEfG). Die Einführung muss bis Juli 2025 abgeschlossen sein.

Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh müssen einen Umsetzungsplan für wirtschaftliche Maßnahmen veröffentlichen. Die Maßnahmen können aus einem Energieaudit oder einem Energie- oder Umweltmanagementsystem stammen und müssen nach DIN 17463 bewertet worden sein.

Die EWBi berät Unternehmen gerne zu den konkreten Folgen der Verpflichtungen nach dem Energieeffizienzgesetz.

Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieaudit/energieaudit_node.html