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EWBi – Group informiert

Energieliefervertrag

Am 30.09.2017 ist es wieder so weit. Energielieferverträge mit Kalender-jährlicher Vertragslaufzeit beinhalten in der Regel eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Üblicherweise sind diese Verträge mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist versehen.

Für wechselwillige Strom-, Gas-, Fernwärme- oder allgemein Energiebezugskunden bedeutet das, dass diese noch bis zum 30.09.2017 ihren bestehenden Beschaffungsvertrag kündigen können, ohne dass sich der bestehende Vertrag automatisch verlängert.

Gerade in dieser Zeit reagiert der Markt mit sehr guten Preisnachlässen. Die EWBi-Group hilft Ihnen gerne bei der Überprüfung Ihrer Möglichkeiten, um Ihnen eine optimale und kostengünstige Energieversorgung zu realisieren.

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