2023 – Bonusförderung iSFP (individueller Sanierungsfahrplan)

Neuerung 2023 – EXTRA BONUS iSFP 

 Zuschüsse für die Sanierung Ihrer Wohnimmobilie

Hier geht’s zu Ihrem iSFP

Bei einem iSFP handelt es sich um ein weiteres Instrument in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hierbei wird eine systematisch strukturierte Energieberatung durch Energieexperten für Interessierte wie Eigentümer, Mieter und Pächter durchgeführt. Das Ergebnis ist ein leicht verständlicher Überblick über die Effizienzmaßnahmen und Einsparpotentiale inklusive Fördermöglichkeiten.
 

Der iSFP wird mit bis 80% der anfallenden Gesamtkosten gefördert.

!!! EXTRA Bonus !!!

Nicht nur der von Experten, aus wirtschaftlicher und energetischer Sicht, erstellte Fahrplan ist für das Budget des Hausbesitzers ein Vorteil.

Die daraus resultierenden Einzelmaßnahmen werden mit bis zu 15%* Förderung bezuschusst.

Beispiele:  Fenster- & Türaustausch, Außenwand- & Dachsanierung, etc.

Bei Vorlage eines iSPF kann ein EXTRA Bonus von weiteren 5% pro Einzelmaßnahme bewilligt werden!!!

Beispielhaft sieht eine Förderung wie folgt aus:

Maßnahme Investition Förderung iSFP-Bonus Kosten real
Fassadendämmung 15.000 € -2.250 € -750 € 12.000 €
Fenster/Türen 7500 € -1.125 € -375 € 6.000 €
Gesamt 22.500 € -3.375 € -1.125 € 18.000 €

Bei einem Eigenanteil zum iSFP von nur 300,00 € für ein Ein-/Zweifamilienhaus erhalten Sie im Beispiel eine Erhöhung der Regelfördersätze von 1.125,00 €.

 Ich interessiere mich für einen individuellen Sanierungsfahrplan.

Die Erstellung eines iSFP erfolgt durch unabhängige, gelistete Experten.**

* Die Obergrenze der förderfähigen Kosten beläuft sich auf 60.000 € pro Wohneinheit. 20 % Förderung maximal 12.000 €,   

    Förderung von max. 3.000 € durch den iSFP Bonus pro Maßnahme und Wohneinheit

** Experten-Liste = KfW, BAFA, TAB, Mietglied im Landesfachverband der Energieberater

EWBi stellt Fahrzeugflotte um

Die EWBi optimiert nicht nur bei ihren Kunden die energetische Leistung. Natürlich liegt der EWBi auch im eigenen Bereich viel daran, sich umweltgerecht und nachhaltig zu verhalten. Zu den größten Verbräuchen bei der EWBi gehört der Kraftstoffverbrauch, denn unsere Ingenieure sind stets für unsere Kunden da und unsere Kunden befinden sich im gesamten Bundesgebiet. Vor diesem Hintergrund stellte sich die Frage, mit welcher Antriebstechnologie die Fahrtwege der Mitarbeiter zurückgelegt werden können. Die Wahl fiel hier auf die Kombination aus Verbrennungsmotor und Elektroantrieb. Der reine Elektroantrieb ist für die Anforderungen der EWBi derzeit noch nicht geeignet. Die Fahrtwege sind häufig zu lang. Seit November 2019 befindet sich in der Fahrzeugflotte ein Plug-In-Hybrid-Fahrzeug. Nach einem Jahr Nutzung können wir sagen, dass dies die richtige Entscheidung war.

E-Mail Schadsoftware

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass derzeit Emails von Dritten widerrechtlich versendet werden, die vorgeben, von der EWBi zu stammen. Dazu werden als angebliche Emailadresse existierende und nichtexistierende Emailadressen unserer Mitarbeiter und allgemeine Emailadressen der EWBi verwendet. Diese Emails enthalten fast immer einen Anhang. Der Anhang ist zumindest teilweise mit einer Schadsoftware versehen. Der Emailtext nimmt meistens Bezug auf einen angeblichen Geschäftsvorfall (Bestellung, Aktualisierung Lieferantenliste, etc.) und fordert direkt oder indirekt zum Öffnen des Anhangs auf.

Ob die verwendeten Emaildaten in unserem System oder bei Dritten, die Mails von uns erhalten haben, ausgelesen worden sind, können wir nicht feststellen. Alle von uns und zu Hilfe gerufenen Dritten verwendeten Schutz- und Analysesoftwares konnten eine Belastung unseres Systems nicht feststellen. Die Emails werden nicht über unseren Emailprovider versendet.

Wir weisen insbesondere darauf hin, dass es sich bei diesen Emails nicht um unsere Emails handelt. Dies erkennt man daran, dass immer eine zweite Emailadresse in der Absenderzeile enthalten ist. Über diese Emailadresse wurde die Email versendet. Die bezeichnete Emailadresse der EWBi ist lediglich der Aliasname des angeblichen Absenders und dient der Täuschung des Empfängers.

Wir haben selbstverständlich Strafanzeige erstattet und das BSI über den Sachverhalt informiert.

Wir bitten zum einen darum, in keinem Fall einen Anhang zu öffnen, wenn Sie sich nicht sicher über dessen Herkunft sind. Zudem bitten wir um Verständnis. Wir können das Versenden dieser über die Absenderidentität täuschenden Emails nicht verhindern, da die Emails nicht von unserem System stammen. Insgesamt bitte wir auch um Entschuldigung für eventuell Ihnen entstehende Mühen.